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In der Praxis der stationären Erziehungshilfen gibt es Situationen und Umstände, in denen die Rechte junger Menschen auf dem Prüfstand zu stehen scheinen. Über welche unveräußerlichen Rechte verfügen junge Menschen im Alltag der stationären Erziehungshilfen, d.h. auf welche Grundrechte können sie sich berufen? Welche „Spielregeln“ gibt es zwischen Fachkräften und jungen Menschen für Entscheidungsprozesse, in denen es Ermessensspielräume gibt? Die Arbeitsgruppe „Rechte“ im „Zukunftsforums Heimerziehung“ hat sich mit diesen Fragen näher befasst und einige Rechte – bezogen auf Taschengeld, Alltag, Bildung und Beschwerde – näher betrachtet.

Im Diskussionsforum wird das Papier der Arbeitsgruppe vorgestellt und anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert, was getan werden kann, damit die Diskurse über unveräußerliche Rechte in der Praxis gestärkt werden.

Externe ergänzende thematische Materialien (Auswahl)